KMU – Kleine und mittelständische Unternehmen
Für die Förderkredite gilt häufig die Einschränkung „KMU-Kriterien müssen erfüllt sein".
Damit ein Unternehmen als Kleinstunternehmen oder als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft wird, muss es die folgenden Bedingungen hinsichtlich des letzten durchgeführten Jahresabschlusses und der Anzahl der Mitarbeiter, die während eines Jahres als Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt waren, erfüllen:
Damit ein Unternehmen als Kleinstunternehmen oder als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) eingestuft wird, muss es die folgenden Bedingungen hinsichtlich des letzten durchgeführten Jahresabschlusses und der Anzahl der Mitarbeiter, die während eines Jahres als Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt waren, erfüllen:
- Als Kleinstunternehmen gelten Unternehmen, die einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 2 Mio. Euro vorweisen und weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen.
- Bei kleinen Unternehmen handelt es sich um Firmen, die einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. Euro haben und weniger als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
- Und mittlere Unternehmen sind dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht über einem Jahresumsatz von 50 Mio. € oder einer Jahresbilanzsumme von maximal 43 Mio. € liegen und weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen.
Ein Unternehmen kann den KMU-Status erst dann erwerben bzw. auch verlieren, wenn es diese Schwellenwerte in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren unter- oder überschreitet.
Ein neu gegründetes Unternehmen kann natürlich noch keine Jahresabschlüsse für diesen Zeitraum vorweisen. In dem Fall erfolgt nur eine Schätzung der Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr.
Wenn ein Unternehmen mit mindestens 25 % seines Kapitals bzw. seiner Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert wird, kann es nicht mehr als KMU eingestuft werden.
Ein neu gegründetes Unternehmen kann natürlich noch keine Jahresabschlüsse für diesen Zeitraum vorweisen. In dem Fall erfolgt nur eine Schätzung der Schwellenwerte im laufenden Geschäftsjahr.
Wenn ein Unternehmen mit mindestens 25 % seines Kapitals bzw. seiner Stimmrechte von öffentlichen Stellen kontrolliert wird, kann es nicht mehr als KMU eingestuft werden.